Bebauungspläne im Verfahren
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bebauungsplänen in den aktuell laufenden Verfahren. Bitte klicken Sie auf den für Sie interessanten Plan:
Bebauungsplan "Lammquartier", Steinheim
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat am 08.06.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Verfahren zur Festsetzung örtlicher Bauvorschriften einzuleiten. Das ca. 0,36 ha große Plangebiet wird im Süden durch die Marktstraße, im Osten durch die Lammgasse und im Norden und Westen durch die Pfarrstraße erschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer dem historischen Stadtkern angemessenen städtebaulichen Entwicklung. Hierfür werden Grundstücksneuordnungen einzelner Grundstücksbereiche angestrebt, um eine Quartiersentwicklung im Innenbereich als ortsbildprägendes Ensemble mit dem Schwerpunkt der Gastronomie-/ Dienstleistungs- und Wohnnutzung weiterzuentwickeln.
In seiner Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Lammquartier“ und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, dass der Bebauungsplan-Entwurf und der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden (s. Bekanntmachungstext (PDF-Datei)).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Lageplan (PDF-Datei)mit Textteil (PDF-Datei)und Begründung (PDF-Datei)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 20.03. – 21.04.2023 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim an der Murr - Sitzungssaal -, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr oder elektronisch unter info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Prüfung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Datei)), Stand: 10.01.2023 liegt vor.
Bebauungsplan "Scheibenäcker - 1. Änderung", Kleinbottwar
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften "Scheibenäcker-1. Änderung" gefasst. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus der Lageplanskizze (PDF-Datei)des Büros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart vom 27.06.2023, die unverbindliche Grundlage ist, ersichtlich.
Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Scheibenäcker“ ist die Verordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg zur Photovoltaikpflicht auf allen neuen Wohngebäuden ab dem 01. Mai 2022 bzw. auf allen Bestandsgebäuden ab dem 01. Januar 2023. Diese war im rechtskräftigen Bebauungsplan "Scheibenäcker" auf Flachdächern bzw. flach geneigten Satteldächern mit 15° Dachneigung sowie geneigten Dächern mit einer Dachneigung von 15-25° und einer Flächengröße unter 150 qm nicht zugelassen und steht damit im Widerspruch zur aktuellen Gesetzeslage.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Textteil (PDF-Datei)und Begründung (PDF-Datei)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit vom 17.07. bis 18.08.2023 (je einschließlich) im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar - Sitzungssaal - Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim an der Murr während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr oder elektronisch unter info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Absatz 6 Baugesetzbuch).
Weitere Anlagen:
Anlage 4 (PDF-Datei) HQ100-extrem
Anlage 5 (PDF-Datei) Auszug aus der Plausibilitätsprüfung
Bebauungsplan "Schleifrain - 3. Änderung"
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Schleifrain - 3. Änderung" gefasst, der in den Steinheimer Nachrichten (PDF-Datei) am 04.05.2023 bekannt gemacht wurde.
Die Abgrenzung ist aus der Lageplanskizze (PDF-Datei)des Büro FPZ Zeese Stadtplanung+Architektur, Stuttgart ersichtlich.
Anlass für die Bebauungsplanänderung sind verschiedene Bauanträge und Bauanfragen zu Wohnbebauung in diesem Bereich, der im Flächennutzungsplan 2025 - 1. Änderung als gemischte Baufläche ausgewiesen ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, eine ortsbildverträgliche Nutzungsmischung, angemessene Freiflächen für Wohnnuztungen und eine der Topografie angemessene stadtbildverträgliche bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Bebauungsplan "Solarpark Höpfigheimer Höhe", Steinheim
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften "Solarpark Höpfigheimer Höhe" gefasst.
Die Abgrenzung ist aus der Lageplanskizze (PDF-Datei)des Büro KMB, Ludwigsburg ersichtlich. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7,7 ha und befindet sich zwischen Höpfigheim und Steinheim nördlich der Höpfigheimer Straße (Luftbild (PDF-Datei)).
Auf dem genannten Grundstück soll durch den Eigentümer und Bewirtschafter der Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur dezentralen und regenerativen Energiegewinnung errichtet werden. Die Unternutzung soll als Grünland weiterhin landwirtschaftlich, jedoch extensiv, erfolgen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird die Grundlage zur Nutzung von regenerativer Energie geschaffen.
vorhabenbezogener Bebauungsplan "ALDI-Bahnhofstraße"
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim a.d.Murr hat am 10.05.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ALDI Bahnhofstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung sowie die Beschreibung des Vorhabens werden in der Zeit vom 07.06. bis 08.07.2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden beim Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Sitzungssaal, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim-Kleinbottwar zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Den Text (PDF-Datei)der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung vom 27.05.2022 finden Sie hier.
Klicken Sie hier (PDF-Datei) und Sie finden den Lageplan des Bebauungsplans.
Die Entwürfe des Textteils (PDF-Datei)und der Begründung (PDF-Datei)sowie die Beschreibung (PDF-Datei) des Vorhabens können Sie als PDF sehen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei) des Büros werkgruppe gruen, Stuttgart, Januar 2022 mit Aussagen zu den Auswirkungen auf die geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und den Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände
- Erfassung der Reptilien – Mauer- und Zauneidechsenkartierung (PDF-Datei)im Untersuchungsgebiet des Büros werkgruppe gruen, Stuttgart, September 2020
- Schalltechnisches Gutachten (PDF-Datei) des Büros Kurz und Fischer, Winnenden, April 2022 zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch den Straßenverkehr und Ermittlung der Einwirkungen durch den Anlagenlärm auf die Planung sowie die Ermittlung der Geräuschauswirkungen des zusätzlichen Verkehrs durch die Planung
- Aktualisierte Auswirkungsanalyse (PDF-Datei)der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, Juli 2018 zur Ermittlung der Auswirkungen der Neuansiedlung des Lebensmitteldiscounters
- Ausnahmegenehmigung (PDF-Datei)des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.03.2022 zum Fangen der Mauereidechsen im Plangebiet
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim a.d.Murr, Amt für Stadtentwicklung, Steinheimer Straße 15 in 71711 Steinheim a.d.M. oder elektronisch unter der Email-Adresse info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB)
Bebauungsplan "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung"
erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans "Alte Kleinbottwarer Straße - Änderung" sowie die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen (s. Bekanntmachungstext (PDF-Datei)).
Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Ergänzung des Textteils um Hinweise zum Naturschutz
- Änderung der Art der baulichen Nutzung im WA1 und eine Zusammenführung zu einem WA
- Redaktionelle Änderungen (Vereinfachungen) im Textteil
Die Änderungen sind im Textteil sowie in der Begründung in rot gekennzeichnet.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Lageplan (PDF-Datei), Textteil (PDF-Datei)und Begründung (PDF-Datei)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften werden in der Zeit
vom 12.06. - 14.07.2023 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung im Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15 - Sitzungssaal -
während der üblichen Dienstzeit zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Steinheim an der Murr, Marktstraße 29 in 71711 Steinheim an der Murr, oder elektronisch unter der Email-Adresse info@stadt-steinheim.de abgegeben werden.
Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Da die Anwendungsvoraussetzungen nach § 13a BauGB gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts. Eine Einschätzung artenschutzrechtlicher Belange (Habitatspotenzialanalyse (PDF-Datei), Stand: 24.04.202o) liegt vor.
vorhabenbezogener Bebauungsplan "Schnaidt Areal", Steinheim
Entwurfsfeststellung
Der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schnaidt-Areal" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Bietigheimer Wohnbau GmbH als Vorhabenträgerin plant den Neubau eines Dienstleistungszentrums (Polizeiposten, Tagespflege, Bäckerei mit Café und Praxen) sowie Senioren- und Eigentumswohnungen. Um diese, für die Stadtmitte von Steinheim an der Murr wichtige städtebauliche Entwicklung realisieren zu können, ist die Schaffung von neuem Planungsrecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsppläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts.
Der Entwurf des Bebaungsplans mit Lageplan (PDF-Datei), Textteil (PDF-Datei)und Begründung (PDF-Datei)sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit
vom 19.06. bis 21.07.2023 (je einschließlich)
im Amt für Stadtentwicklung, Rathaus Kleinbottwar, Steinheimer Straße 15, 71711 Steinheim a.d.Murr - Sitzungssaal - während der üblichen Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der Email-Adresse info@stadt-steinheim.de abgegeben werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Weitere Unterlagen stehen zur Verfügung:
- Abwägungstabelle (PDF-Datei) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)
- Abwägungstabelle (PDF-Datei) Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (PDF-Datei) (Anlage 5.1 - 5.10)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Datei), Büro Roosplan vom 18.11.2020
- Besonnungsstudie (PDF-Datei), Büro Lohmeyer vom Mai 2023
- Schallimmissionsprognose (PDF-Datei), Büro Kurz und Fischer vom 06.03.2023