Flächennutzungsplan 2025: Stadt Steinheim an der Murr

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Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverband

Allgemeine Informationen

Das Planungsgebiet des Flächennutzungsplans umfasst die Markungen der im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) zusammengeschlossenen Gemeinden Murr und Steinheim a.d.Murr mit den Ortsteilen Kleinbottwar und Höpfigheim. Der Flächennutzungsplan stellt im Maßstab 1:10.000 für die gesamte Fläche einer Gemeinde die derzeitige oder zukünftig beabsichtigte Bodennutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz u.a.) für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung in der Gemeinde und kennzeichnen die städtebaulichen Ziele. Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als „vorbereitender“ Bauleitplan bezeichnet. Das heißt, er hat bindende Wirkung für Bebauungspläne, begründet jedoch keine Rechtsansprüche einzelner Betroffener, wie z.B. Grundstückseigentümer. Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öff. Belange beteiligt. Flächennutzungspläne können erst in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind.

Flächennutzungsplan des GVV Steinheim-Murr bis 2025

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr hat am 29.09.2011 den Flächennutzungsplan 2025 festgestellt. Der Flächennutzungsplan besteht aus Lageplan (PDF-Datei),Begründung (PDF-Datei)Umweltbericht (PDF-Datei) und Zusammenfassender Erklärung (PDF-Datei). Mit Erlass vom 27.12.2011 hat das Landratsamt Ludwigsburg den Flächennutzungsplan genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen ist die nachrichtlich dargestellte Trasse der geplanten Südumfahrung von Steinheim. Durch die Veröffentlichung in den Steinheimer Nachrichten am 12.01.2012 und am 13.01.2012 im Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr ist der Flächennutzungsplan 2025 wirksam. Von der Verbandsversammlung wurde in gleicher Sitzung über die zum Entwurf (Stand 19.05.2011) eingegangenen Stellungnahmen von Behörden sowie aus der Öffentlichkeit beraten und entschieden (s. Anlage 2 (PDF-Datei) der Beratungsunterlage). Mit der Feststellung des Flächennutzungsplans ist die künftige Siedlungsentwicklung von Steinheim und Murr sichergestellt. Für Steinheim sind folgende neue Wohngebiete ausgewiesen: "Scheibenäcker" in Kleinbottwar mit ca. 3,6 ha und "Schafäcker IV" in Höpfigheim mit ca. 4,2 ha. Für Murr hat das schon im alten Flächennutzungsplan beinhaltete Gebiet "Langes Feld" mit ca. 6,8 ha weiter Bestandskraft. Neue gewerbliche Flächen sind in einem Umfang von rund 2 ha nur auf Murrer Markung vorgesehen, da im Steinheimer Gewerbegebiet Kreuzwegäcker noch Flächenreserven vorhanden sind. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das Stadtbauamt (PDF-Datei) Frau Ciocchetti (vormittags) gerne zur Verfügung.

Aus dem Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan sind folgende Karten verfügbar:
Karte 1 Nutzungen (PDF-Datei)
Karte 2 Arten-Biotope (PDF-Datei)
Karte 3-1 Boden-Geologie (PDF-Datei)
Karte 3-2 Boden-Kulturpflanzen (PDF-Datei)
Karte 3-3 Boden- Filter und Puffer Schadstoffe (PDF-Datei)
Karte 3-4 Boden - Wasserkreislauf (PDF-Datei)
Karte 3-5 Boden - natürliche Vegetation (PDF-Datei)
Karte 4 Wasser (PDF-Datei)
Karte 5 Klima (PDF-Datei)
Karte 6-1 Landschaftseinheiten (PDF-Datei)
Karte 6-2 Landschaftsbild-Erholung (PDF-Datei)
Karte 7 Mensch (PDF-Datei)
Karte 8 Restriktionen (PDF-Datei)
Karte 9 Raumwiderstand (PDF-Datei)
Karte 10 Entwicklung (PDF-Datei)

Flächennutzungsplan 2025 - 1. ÄNDERUNG

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr hat am 29.04.2021 den Flächennutzungsplan 2025 - 1.Änderung festgestellt.
Zuvor wurden über die während der Entwurfsauslegung von Behörden und sonst. Trägern öff. Belange sowie aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen beraten und entschieden.
Dabei ist das Gremium den in der Abwägungstabelle (PDF-Datei) den Anregungen gegenübergestellten Beschlussanträgen von Planungsbüro und Verwaltung gefolgt. 

Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 17.06.2021 den Flächennutzungsplan - 1. Änderung bestehend aus
Begründung (PDF-Datei)
Anhang 1 Gebietsübersicht Höpfigheim (PDF-Datei)
Anhang 1 Gebietsübersicht Steinheim-Kleinbottwar (PDF-Datei)
Anhang 1 Gebietsübersicht Murr (PDF-Datei)
Anhang 2 Hinweis Archäologische Denkmalpflege (PDF-Datei)
Anhang 3 HQ100 und HQ-Extrem und Überschwemmungsgebiete, Retentionsbecken (PDF-Datei)

genehmigt. Die Genehmigung wurde mit der

Zusammenfassenden Erklärung (PDF-Datei)

am 08.07.2021 in den Steinheimer Nachrichten und am 09,07.2021 im Nachrichtenblatt der Gemeinde Murr ortsüblich bekannt (PDF-Datei) gemacht.
Dadurch wurde der Flächennutzungsplan-1. Änderung wirksam.