LEA-Energieberatung: Stadt Steinheim an der Murr

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Energieberatung der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Kostenlose Energieberatung für Bürger:innen der Stadt Steinheim

Die Energieexpert:innen der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. beraten zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen, Heizungs- und Fenstertausch, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Wärmedämmung und Solarenergie. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Informationen über finanzielle Förderungen. Die unabhängige und neutrale Energieerstberatung erfolgt telefonisch und ist für alle Bürger:innen kostenlos. Ob Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer – die Experten der LEA suchen gemeinsam mit Ihnen nach individuellen Handlungsoptionen und Lösungen. Ob Sie viel oder wenig investieren: Jede:r kann aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Termine können mit der LEA unter Telefonnummer: 07141 68 893 0 vereinbart werden. Die kostengünstigen aufsuchenden Beratungen bei Ihnen zu Hause können ebenfalls unter dieser Nummer gebucht werden. In der Regel geht auch hier eine telefonische Beratung voran.

Weiterführende Informationen, aktuelle Veranstaltungen und zusätzliche Angebote sind auf der Website der LEA zu finden. Die Energieberatungen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Die LEA informiert:

Geplantes Heizungsgesetz: Informationen für Hausbesitzer:innen

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. informiert über die geplante Pflicht zu 65 Prozent Erneuerbare Energien (EE) bei einem Heizungstausch ab 2024 in einer Online-Informationsveranstaltung.

Die viel diskutierte Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung in neue und bestehende Gebäude ab dem 01.01.2024 vor. Die Novelle soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Obwohl weitere Änderungen bis zum Beschluss im Bundestag möglich sind, lässt sich schon jetzt von einer Trendwende im Heizungskeller reden und die Abkehr von Gas- und Ölheizungen bleibt nur eine Frage der Zeit.

Bisher werden in Deutschland mehr als 70 % der Heizungen fossil betrieben. Daher kommen viele Fragen zur Umsetzbarkeit der Gesetzesänderung auf. Die LEA ist als regionale und unabhängige Beratungsstelle zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz die Ansprechpartnerin im Landkreis. Um den Fragen gesammelt zu begegnen, werden Online-Informationsveranstaltungen für Bürger:innen angeboten. Interessierte können sich bequem von zuhause aus über die Hintergründe des Gesetzes, die vorgesehenen Änderungen und die Möglichkeiten für Hausbesitzer:innen informieren. Im Anschluss gehen die Expert:innen der LEA auf die Fragen der Teilnehmenden ein.

Die erste Veranstaltung findet am Mittwoch, den 28. Juni 2023 von 19:30 bis 21:00 online statt. Sobald die GEG-Novelle beschlossen wurde, werden weitere Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Anmeldung sowie aktuelle Informationen zu den geplanten Veranstaltungen sind auf der Website der LEA unter www.lea-lb.de/single-post/Heizungsgesetz zu finden. Wer stets auf dem Laufenden bleiben möchte, abonniert den Newsletter der LEA unter www.lea-lb.de/anmeldung-newsletter.

(Mitteilung vom 02.06.2023)

Haussanierung – wenn nicht jetzt, wann dann?

Noch nie waren die Rahmenbedingungen günstiger, das eigene Haus zu sanieren. Auf der einen Seite stehen hohe und unkalkulierbare Preise für fossile Energieträger wie Öl und Gas, auf der anderen Seite gibt es Fördergelder für die energetische Sanierung. So ist es möglich, etwas für den Klimaschutz zu tun und dabei sowohl den Wert des Hauses als auch den Wohnkomfort zu steigern.

Welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, um das eigene Haus energetisch fit zu machen, hängt vom jeweiligen Zustand ab – oft ist es ein Paket aus verschiedenen Maßnahmen wie Dämmung der Fassade in Kombination mit besseren Fenstern, eine hochwertige Dachsanierung oder ein neues Heizungs- und Belüftungssystem. Zusätzlich kann eine Photovoltaikanlage auf dem Dach für kostenlosen und emissionsfreien Strom sorgen. Wenn die Komplettsanierung nicht sofort möglich ist, kann mit einzelnen Maßnahmen schon deutlich Energie eingespart werden.

Wie eine klimafreundliche Sanierung gelingen kann, zeigt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dazu bewertet ein:e Energieberater:in das individuelle Gebäude: Welche Maßnahmen sind in näherer Zukunft zum Werterhalt des Hauses sowieso notwendig? Welche Kosteneinsparungen sind durch die Sanierung möglich? Es werden einfach verständliche und grafisch übersichtliche Sanierungsvorschläge erarbeitet. Hausbesitzer:innen können danach entscheiden, ihr Haus in einem Zug oder schrittweise zu sanieren – der iSFP zeigt eine sinnvolle Reihenfolge auf. Sowohl der iSFP als auch die energetische Sanierung werden gefördert.

Zugelassene Energieberater:innen finden Sie unter www.lea-lb.de/netzwerk-energieberatung oder www.energie-effizienz-experten.de. Bei Fragen steht Ihnen die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale BW für eine unabhängige Erstberatung zur Verfügung. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 17.05.2023)

Photovoltaikanlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte

Betreiber:innen von Haus-Photovoltaikanlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz seit Anfang 2023 attraktivere Rahmenbedingungen.

Um den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben, verbesserte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Konditionen für Verbraucher:innen, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen, in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung, eine typische Größe für Einfamilienhäuser.

Eine Änderung aus dem EEG wurde bereits vorgezogen: Seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Zwar gelten bei Volleinspeisung höhere Vergütungssätze doch Silke Steingrube, Energieexpertin der LEA, betont: „Für die meisten Verbraucher:innen ist es trotzdem am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“

Neu ist zudem, dass neu in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bis Ende 2022 musste sie auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.

Weitere Erleichterungen bei der Erzeugung von Solarstrom gibt es bei der Einkommensteuer: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern, Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden.

(Mitteilung vom 12.05.2023)

Stromverbrauch analysieren und senken – Wie geht das?

Viele Geräte stehen allzeit bereit für ihren Einsatz im Haushalt, auch wenn sie nur zeitweise genutzt werden. Elektrogeräte wie Computer, Fernseher, Haushaltsgeräte und Leuchten haben eines gemeinsam: Sie verbrauchen in vielen Fällen auch dann Energie, wenn sie nicht in Betrieb sind und stehen im sogenannten Standby-Modus.

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. weist darauf hin, dass dieser Stand-by-Verbrauch in deutschen Privathaushalten und Gewerbe jährlich Kosten in Milliardenhöhe verursacht und den allgemeinen Energiebedarf unnötig erhöht. Geräte nicht nur auszuschalten, sondern vom Netz zu trennen ist die Lösung. Hilfreich sind Steckdosenleisten, die manuell von Hand oder Fuß abschaltbar sind.

Heimliche Stromverbraucher können außerdem mit einem Strommessgerät ermittelt werden. Diese Messgeräte werden einfach zwischen Steckdose und den jeweiligen Gerätestecker geschaltet und zeigen dann den Energieverbrauch des Gerätes in Watt an. Neben den Energiekosten durch Leerläufe können mit der Technik z.B. auch die Stromkosten eines Kühlschranks berechnet werden. Gemeinsam mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz stellt das Umweltbundesamt in vielen öffentlichen Bibliotheken Energiekostenmessgeräte zum kostenfreien Ausleihen zur Verfügung - beispielsweise auch in der Stadtbibliothek Ludwigsburg.

(Mitteilung vom 08.05.2023)

Wärmenetze: Erneuerbare Wärme für den ganzen Ort

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. informiert über die Potenziale von Wärmenetzen.

Spätestens durch die Ankündigung, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist das Zeitalter der Gas- und Ölheizungen beendet. Doch was sind gute Alternativen für Hauseigentümer:innen? Neben der Wärmepumpe, die auch im Bestandsgebäuden die fossile Heizung ablösen kann, sind für dicht besiedelte Gebiete besonders Wärmenetze als zuverlässige, preisstabile und emissionsarme Wärmeversorgung zu nennen. Mit einem Wärmenetzanschluss erfüllen Gebäudeeigentümer:innen alle gesetzlichen Anforderungen.

Wärmenetze ermöglichen die Wärmeversorgung von Häusern über unterirdisch verlaufende Rohrleitungen. In einer Heizzentrale wird das Wasser erhitzt und über das Wärmenetz in die Häuser geleitet. Diese Heizzentralen werden heute teilweise mit fossilen Energien betrieben, doch ihren großen Vorteil spielen Wärmenetzes aus, wenn sie mit regenerativen Energien betrieben werden: Ein Mix an erneuerbaren und lokal verfügbaren Wärmequellen, wie zum Beispiel Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie, Abwärme oder Biomasse kann im Wärmenetz kombiniert werden. Da Solarthermie besonders flächeneffizient ist, kommt dieser Wärmequelle gerade für den waldarmen und dicht besiedelten Landkreis Ludwigsburg eine große Bedeutung zu. Durch große Wärmespeicher können Unterschiede in Wärmeangebot und -nachfrage über Stunden, Tage oder sogar Monate ausgeglichen werden. Wärmenetze bieten Bürger:innen damit die zukunftsweisende Möglichkeit, mit geringem Aufwand auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Die kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist der Grundstein für einen Wärmenetzausbau vor Ort. Die LEA begleitet als regionale Beratungsstelle Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der KWP. Weitere Informationen zu dem Angebot der LEA sind unter www.lea-lb.de zu finden.

(Mitteilung vom 28.04.2023)

Mit der Wärmepumpe klimafreundlich heizen

Deutschlandweit werden knapp zwei Drittel der Heizungen mit Öl oder Gas betrieben. Doch ab Anfang 2024 sollen bei einem Heizungstausch mindestens 65 % Erneuerbare Energien genutzt werden. Eine Alternative: die Wärmepumpe.

Den Großteil der Energie gewinnt die Wärmepumpe aus ihrer direkten Umwelt – der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Diese Wärmequellen sind nachhaltig und stehen praktisch unbegrenzt zur Verfügung. Zum Antrieb benötigen Wärmepumpen elektrischen Strom, der zunehmend aus Wind‐ und Solarenergie stammt. Das macht die Technologie immer klimafreundlicher. „Noch besser ist die möglichst umfangreiche Nutzung von Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Warmwasserspeicher“, rät Kurt Schüle, Energieberater der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V..

Im Neubau stehen Wärmepumpen inzwischen auf Platz eins der Heiztechnologie. Doch auch in Bestandsgebäuden funktionieren die Wärmeerzeuger. Energieberaterin Sarah Haase weiß aus der Praxis: „Jedes Gebäude im Landkreis kriegen wir fit für die Wärmepumpe! Falls eine Sanierung der Gebäudehülle, z.B. im Denkmal, nicht in Frage kommt, lässt sich über größere Heizkörperflächen die Systemtemperatur absenken.“ Aktuell wird der Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Übrigens: Manche Wärmepumpen können im Sommer auch kühlen. Sie entziehen den Innenräumen über die Heizkörper Wärme und geben sie an die Luft, das Grundwasser oder das Erdreich ab. Im letzten Fall wird gleichzeitig der Untergrund für den nächsten Winter vorgewärmt.

Wer sich für die Erfüllungsoptionen interessiert, die bei 65 % EE für das eigene Haus in Frage kommen, kann die neutrale und unabhängige Beratung der LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.  Die Terminvereinbarung für die telefonische Beratung rund um energetische Sanierungen, Förderungen und erneuerbare Energien erfolgt unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 21.04.2023)

Sonnenstrom für alle: vom Balkon in die Steckdose

Auch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können ihren eigenen Solarstrom erzeugen – einfach, lukrativ und klimaneutral.

„Die Geldersparnis ist natürlich eine tolle Sache. Viele sind aber vor allem von der Technik begeistert und prüfen von Zeit zu Zeit den aktuellen Ertrag oder die Tagesernte“, erläutert der Energieberater Kurt Schüle von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA).

Möglich ist dies mit Stecker-Solargeräten, auch Balkonmodule oder Mini-Solaranlagen genannt. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Dach-Solaranlagen können diese selbst am Balkon montiert oder im Garten oder auf der Terrasse aufgestellt werden. Über eine reguläre Steckdose können die Stecker-Solargeräte in das Wohnungsstromnetz einspeisen und die dort angeschlossenen Geräte mit Strom versorgen. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb der Haushaltsgeräte aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Gut zu wissen: Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Stecker-Solargeräte. Die Kosten für zwei Module eines Stecker-Solargeräts liegen jetzt bei etwa 550 bis 700 Euro. Jährlich können bis zu 150 Euro Stromkosten eingespart werden – das System macht sich so nach 4 bis 6 Jahren bezahlt. Dabei können die Solargeräte 20 Jahre und länger Strom produzieren. „Die Stecker-Solargeräte treffen den Nerv der Zeit – grünen Strom zu Hause selbst zu produzieren ist sinnvoll und macht Spaß.“, fasst Kurt Schüle zusammen.

Der Energieberater der LEA hält für interessierte Bürger:innen am 16.05.2023 um 19:00 einen Vortrag zu „Solarstrom von Balkon und Terrasse“ in Steinheim. Er erklärt, für wen Solarstrom von Balkon und Terrasse in Frage kommt und inwiefern er sich für Umwelt und Geldbeutel lohnt. Die Anmeldung erfolgt auf der Website der Schiller-Volkshochschule Landkreis Ludwigsburg (Kursnummer: 23A131736).

(Mitteilung vom 31.03.2023)

Kommunale Verkehrswende: Herausforderung, aber auch Chance

Die gesetzlichen Klimaziele im Verkehrssektor wurden erneut deutlich verfehlt; die Emissionen stiegen in den vergangenen Jahren, statt zu sinken.

Trotz einiger vielversprechender Ansätze für eine klimaschonende Mobilität prägen Staus, Lärm- und Umweltbelastungen den Verkehr. Laut aktuellen Daten des Umweltbundesamt war der Verkehrssektor in den vergangenen Jahren für etwa ein Fünftel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich.

Um die Klimaziele künftig einzuhalten, spielt neben der eigenen klimabewussten Mobilitätsentscheidung der Ausbau von Infrastruktur, die klimaschonende Mobilität ermöglicht und vereinfacht, eine große Rolle. Die bundesweite Verkehrspolitik wurde in diesem Zusammenhang immer wieder kritisiert. Während das Bundesministerium für Digitales und Verkehr am Neu- und Ausbau von rund 800 Straßenprojekten festhalten möchte und den Deutschlandtakt der Bahn von 2030 auf 2070 verschiebt, werden die Weichen in Baden-Württemberg in Richtung Verkehrswende gestellt. Das Land hat ambitionierte Ziele festgelegt und attraktive Förderprogramme auf den Weg gebracht. Bis 2030 soll der ÖPNV verdoppelt und jeder zweite Weg zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Dafür sollen ein Fünftel weniger Autos auf der Straße unterwegs sein und davon die Hälfte klimaneutral. Auch die CO2 Emissionen im Güterverkehr stehen auf dem Prüfstand. Mithilfe der Schiene und alternativen Antriebskonzepten für LKWs soll jede zweite Tonne bis Ende des Jahrzehntes klimaneutral transportiert werden.

Damit diese ambitionierten Ziele im Landkreis gezielt umgesetzt werden können, bietet die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. den teilnehmenden Netzwerkkommunen mit dem kommunalen Netzwerk Nachhaltige Mobilität eine Plattform für Erfahrungsaustausch, Wissensvermittlung und Vernetzung. Informationen zu dem Projekt sind auf der Website der LEA zu finden.

(Mitteilung vom 27.03.2023)

UBA veröffentlicht Emissionsdaten für 2022

Das Umweltbundesamts (UBA) veröffentlicht jedes Jahr Mitte März die Treibhausgasemissionen des Vorjahres. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erläutert die Ergebnisse und erklärt, warum im Verkehrs- und Gebäudesektor besonders viel Potenzial liegt.

Zur Erreichung der gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis 2045 wurden für jedes Jahr sinkende Jahresemissionsmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese werden in die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges unterteilt. Aus den aktuellen Berechnungen des UBA geht hervor, dass die Emissionen seit 1990 in Deutschland um 40,4 % gesunken sind. Damit ist der Zielwert des Bundesklimaschutzgesetzes in Summe eingehalten. Doch das Jahr bot mit der Energiekrise und günstigen klimatischen Bedingungen gute Voraussetzungen zur Emissionsreduktion. Auf dem Weg zur Klimaneutralität bleibt einiges zu tun - besonders in den Bereichen Gebäude und Verkehr.

„Der Verkehr ist der einzige Sektor, der gleichzeitig sein Ziel verfehlt und einen Emissionsanstieg gegenüber dem Vorjahr verzeichnet“, schreibt das UBA. Der Verkehrsrückgang in 2021 war der Corona-Pandemie zuzuschreiben und nimmt nun wieder zu. Da die Rekordzulassungen von Elektroautos in 2022 nicht ausreichten, um die Emissionen auszugleichen, sollten weitere Maßnahmen angestoßen werden.

Der Gebäudesektor überschritt zum dritten Mal in Folge das vorgegebene Ziel, aber konnte seine Emissionen im Vergleich zu 2021 senken. Dennoch lässt sich laut UBA keine Trendwende ablesen: Die Menschen hätten vor allem wegen der hohen Energiepreise ihren Verbrauch reduziert und das zeitweise milde Wetter hätte Einsparungen erleichtert. Um eine Trendwende anzustoßen, werden hohe Mindeststandards und zielgerichtete Förderprogramme benötigt.

Die LEA setzt sich für eine ambitionierte und schnelle Umsetzung der Klimaziele im Landkreis ein. Mehr Informationen unter www.lea-lb.de.

(Mitteilung vom 17.03.2023)

Sanierung in Eigenleistung: Neue Fördermittel

Sanierungsstau, hohe Kosten und Handwerkermangel: Für handwerklich begabte Hauseigentümer:innen gibt es viele gute Gründe, die Sanierung ihres Hauses selbst in die Hand zu nehmen. Durch die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Beginn des Jahres können Eigentümer:innen Fördergelder für die Materialkosten beantragen, die bei den Eigenleistungen anfallen. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. erläutert, was dabei zu beachten ist:

1. Rechnung nur mit förderfähigen Materialkosten

Ganz wichtig: Materialkosten können nur dann gefördert werden,wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Außerdem muss die Rechnung in deutscher Sprache vorliegen und der Name des Antragstellers muss ausgewiesen sein. Förderfähige Posten sind auf der Seite des BAFA unter der Suche „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ aufgelistet.

2. Anträge beim BAFA und bei der KfW stellen

Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Förderanträge, die ab dem 01.01.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt werden. Um die Förderung zu erhalten, muss zwingend der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Förderfähig sind nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen.

3. Energie-Effizienz-Experte muss Eigenleistungen prüfen

Damit Eigentümer:innen eine Förderung für Sanierungseigenleistungen erhalten, muss ein:e Energie-Effizienz-Expert:in beauftragt werden. Diese:r prüft und bestätigt, dass Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Lokale Energieberater:innen sind unter www.lea-lb.de/netzwerk-energieberatung aufgelistet.

Bei Fragen rund um Förderung und Sanierung steht Ihnen die LEA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für eine unabhängige Erstberatung zur Verfügung. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 10.03.2023)

Neue Heizungen - na klar erneuerbar

Nur 17 % des deutschen Endenergieverbrauchs für Wärme und Kälte stammten 2021 aus erneuerbaren Quellen. Die von der Bundesregierung im letzten Jahr angekündigte Pflicht, beim Heizungstausch ab 2024 mindestens 65 % erneuerbare Wärme zu nutzen, ist damit elementarer Teil der Energiewende und notwendig zur Erreichung der Klimaschutzziele. Sie stellt kein Verbot von Gas- und Ölheizungen dar. Die Pflicht greift erst im Fall eines Kesseltausches – ein Prinzip, das in Baden-Württemberg mit dem Erneuerbare Wärme Gesetz bereits seit 2009 etabliert ist.

Anselm Laube, Geschäftsführer der LEA: „Mit der kommunalen Wärmeplanung bereiten die Kommunen im Landkreis den Umstieg auf 100 % erneuerbare Wärme bis 2040 vor – und geben den Gebäudeeigentümer:innen so Planungssicherheit. Damit ist auch deutlich: Jeder fossile Heizkessel, der heute im Landkreis eingebaut wird, muss vor Ende seiner Lebensdauer durch eine erneuerbare Heizung ersetzt werden. Das ist weder wirtschaftlich noch effizient - das Gesetz auf Bundesebene verhindert solche Fehlinvestitionen. Es ist außerdem fraglich, wie lange die Gasverteilnetze wirtschaftlich betrieben werden können – denn je mehr Häuser auf Wärmepumpe oder Wärmenetz umstellen, desto weniger Verbraucher:innen tragen die Infrastrukturkosten der Gasnetze.“

Energieberaterin Sarah Haase kennt die Vorbehalte der Eigentümer:innen, gerade im Altbau. Doch sie weiß aus der Praxis: „Jedes Gebäude im Landkreis kriegen wir fit für die Wärmepumpe! Falls eine Sanierung der Gebäudehülle, z.B. im Denkmal, nicht in Frage kommt, lässt sich über größere Heizkörperflächen die Systemtemperatur absenken. Eigentümer:innen im Ausbaugebiet eines Wärmenetzes können sich ohnehin weitgehend zurücklehnen.““

Die LEA berät zur sinnvollen Einbindung einer Wärmepumpe, zum Anschluss an ein Wärmenetz sowie zu Fördermöglichkeiten sowie Umsetzung der energetischen Sanierung. Terminvereinbarung unter Telefonnummer: 07141 688930.

(Mitteilung vom 06.03.2023)

Stromspar-Check senkt Energieschulden-Risiko

Das Jahr der Energiekrise 2022 hat Menschen mit geringem Einkommen besonders kalt erwischt. Im Landkreis Ludwigsburg wandten sich deshalb 145 Haushalte an den Stromspar-Check, um ihre Verbräuche und damit die Kosten für Strom, Heizenergie und Warmwasser schnellstmöglich zu senken. „Unsere drei Stromspar-Helfer haben dreimal so viele Haushalte beraten wie im Jahr 2021“ weiß Projektleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin Kristine Rinderle von der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) „und die Nachfrage steigt stetig weiter“.

Allein mit den im Stromspar-Check eingebauten Energie- und Wassersparartikeln sparen alle in 2022 beratenen Haushalte im Landkreis Ludwigsburg durchschnittlich 618 kWh Energie und 10 m3 Wasser pro Jahr. So können die Haushalte mit den kostenlosen Soforthilfen durchschnittlich bis zu 150 € jährlich an Energie- und Wasserkosten sparen und landkreisweit werden 20,6 Tonnen CO2 über die Lebensdauer der Soforthilfen vermieden.

Der kostenlose Stromspar-Check richtet sich an Haushalte, die beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen beziehen. Bei ihren Beratungen auf Augenhöhe finden die geschulten Stromspar-Helfer Turhan Türkoglu, Andreas Rieger und Ralf Eichelbrenner in den Wohnungen lohnende Einsparmöglichkeiten für Strom, Wärme und Wasser.

„Wir freuen uns mit dem Stromspar-Check effektiv Energieschulden und Armut vorbeugen zu können und gleichzeitig das Klima zu schützen.“ betont Projektmanagerin Dr. Kristina Rang von der LEA. Bereits seit 2020 wird das bundesweite Projekt vom Dachverband der Energieagenturen und dem Caritasverband auch im Landkreis Ludwigsburg umgesetzt.

Wer Sozialleistungen bezieht und sich für den Stromspar-Check interessiert, kann unter Telefonnummer: 07141/68893 -024 einen Termin für die kostenfreie Beratung vereinbaren. Weitere Informationen zum Projekt sind unter https://www.lea-lb.de/ssc zu finden.

(Mitteilung vom 27.02.2023)

Clever Sanieren - der individuelle Sanierungsfahrplan

Wie ist das konkrete Vorgehen für Hausbesitzer:innen, die ihr Gebäude mit bis zu 50% Förderung fit für die Zukunft machen möchten?

Gründe für eine energetische Sanierung gibt es viele, darunter Wohnqualitätssteigerung, höhere Autarkie und ein sinkender Energiebedarf. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist außerdem deutschlandweit eine Sanierungsoffensive nötig. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt sinnvolle Maßnahmen und deren Kosten, Fördermöglichkeiten und Einsparpotentiale.

Interessierte Hausbesitzer:innen wenden sich zunächst an eine:n geschulte:n Energieberater:in. Diese werten den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes aus, unterteilt in einzelne Bereiche, wie die Warmwasseraufbereitung oder die Dämmwirkung des Dachs. Für die im Anschluss ermittelten Sanierungspakete zum Effizienzhaus werden die Investitionskosten, die zukünftig eingesparten Energiekosten, die Fördersumme und die sogenannten Sowieso-Kosten graphisch dargestellt. Unter den Sowieso-Kosten verbergen sich Maßnahmen, die ohnehin für notwendige Instandsetzungen anfallen, sowie Kosten für sonstige Modernisierungen. Gemeinsam mit den Expert:innen können Hausbesitzer:innen auf dieser Datengrundlage über die Sanierung ihrer Immobilie entscheiden.

Um den Schritt zur Beratung zu erleichtern, wird der iSFP mit bis zu 80 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden maximal 1.300 €, bei größeren Wohngebäuden maximal 1.700 € ausgezahlt. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 500 €. Es wird aber nicht nur die Erstellung des iSFP selbst gefördert – die Sanierungszuschüsse für anschließend umgesetzte Maßnahmen steigen ebenfalls um 5 Prozent.

Zugelassene Energieberater:innen sind unter www.lea-lb.de/netzwerk-energieberatung und www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Bei weiteren Fragen und für eine telefonische Erstberatung erreichen Sie die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. telefonisch unter Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 17.02.2023)

Sonnenstrom mit der eigenen Photovoltaikanlage produzieren

Um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, ist ein schneller Ausstieg aus fossilen Energieträgern alternativlos. Beim dafür benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Photovoltaik (PV) neben der Windkraft eine der wichtigsten Stützen der Energiewende.

Photovoltaik lohnt sich hier besonders
Baden-Württemberg ist sonnengeküsst! Unter allen Bundesländern verzeichnete man hier laut dem deutschen Wetterdienst im letzten Sommer mit 900 Sonnenstunden den zweithöchsten Wert. Mit einer PV-Anlage lässt sich die Energie der Sonne nutzen. Bei der Stromproduktion auf dem eigenen Dach fällt deutlich weniger klimaschädliches CO2 an als in konventionellen Gas- oder Kohlekraftwerken.

Der Landkreis im Aufbruch
Viele Menschen im Landkreis Ludwigsburg wollen die Energiewende auf dem eigenen Dach umsetzen, wie das große Interesse an den Angeboten der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V.  im letzten Jahr zeigte. Das Programm erstreckte sich von regelmäßigen VHS-Vorträgen zu den Themen PV und Balkon-Solar über Solarspaziergänge bis zu Klimawerkstätten im Rahmen der Solaroffensive. Auch bei den Energiewendetagen konnten sich viele Bürger:innnen bei Infoständen und Vorträgen über PV informieren. Ganzjährig findet außerdem die telefonische Einzelberatung durch Energieberater:innen der LEA statt.

(Mitteilung vom 10.02.2023)

Die wirksamsten Maßnahmen gegen Schimmel auf einen Blick

Um Heizkosten zu sparen, drehen derzeit viele Verbraucher:innen die Heizung runter. Doch in der kalten Jahreszeit sind Räume anfällig für Schimmel. Damit es nicht so weit kommt, gibt die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. nützliche Tipps.

Stoßlüften senkt das Schimmelrisiko erheblich und sollte gerade im Winter mehrmals täglich erfolgen, auch wenn die Wohnung oder die Büroräume gerade schön warm sind. Sonst kann die Feuchtigkeit der Luft an den kalten Wänden kondensieren. Für Schimmelsporen sind das optimale Wachstumsbedingungen. Im Idealfall werden gegenüberliegende Fenster gleichzeitig für fünf bis zehn Minuten geöffnet. So entsteht ein Luftzug, der die verbrauchte Luft nach draußen transportiert, ohne dass der Raum auskühlt. Damit können auch Energiekosten reduziert werden, denn trockene Luft heizt sich schneller auf als feuchte. Fenster nur auf Kipp zu öffnen sollte vermieden werden.

HeizenSie kühle Räume nicht mit der Luft aus wärmeren Räumen, weil dabei meist mehr Feuchtigkeit als Wärme in den kühlen Raum gelangt und die relative Luftfeuchte und das Schimmelrisiko steigen. Türen zu weniger beheizten Räumen sollten geschlossen werden. Generell gilt: Je trockener die Wohnung ist, umso niedriger kann die Temperatur sein. Die optimale Luftfeuchte hängt auch von der Bausubstanz und der Dämmung ab. Um zu erkennen, ob ein Raum zu feucht ist, hilft ein Hygrometer in Kombination mit einem Thermometer.

Möbelstücke sollen, vor allem in schlecht gedämmten Gebäuden, möglichst mit 10 cm Abstand zu Außenwänden gestellt werden, da sich die Wandoberfläche ansonsten weniger durch die Raumluft erwärmen kann. Als Folge kondensiert die Feuchtigkeit an der kühlen Wand und die Gefahr steigt, dass sich dort Schimmel bildet.

(Mitteilung vom 03.02.2023)

Wärmebrücken verhindern – für ein behagliches Zuhause

Wenn es Zuhause „zieht“: Wärmebrücken kosten viel Energie und Geld und schaden dem Wohnklima. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V. erklärt, was Wärmebrücken sind, wie sie entstehen und was man dagegen tun kann.

Wärmebrücken sind Stellen, an denen die Heizenergie aus der Wohnung besonders schnell nach draußen gelangt. Sie kosten also Geld und schaden durch die Energieverschwendung der Umwelt. Außerdem verringern sie den Wohnkomfort: der Temperaturunterschied führt häufig zu dem Gefühl, es würde in der Wohnung „ziehen“. Zusätzlich erhöhen die kalten Stellen im Raum auch das Schimmelrisiko.

Besonders bei teilsanierten Gebäuden, meist nach der Erneuerung von Fenstern, beobachtet man oft ein vermehrtes Auftreten von Schimmel. Ein Grund dafür ist häufig, dass nicht regelmäßig gelüftet wird, das betont Joshua Lampe, Gebäude-Energieberater der LEA. Da die neuen Fenster dicht schließen, könne die Feuchtigkeit in der Luft nicht entweichen. An kalten Oberflächen, in der Tapete und im Putz kondensiere die Feuchtigkeit und bildet so einen Nährboden für Schimmel. Typische Wärmebrücken seien Gebäudeecken, direkt mit der Deckenplatte verbundene Balkone, ungedämmte Deckenstirnseiten in Außenwänden und ungedämmte Rollladenkästen.

Da Wärmebrücken besonders kalte Stellen im Raum sind, lassen sie sich teilweise bereits mit der Hand erfühlen. Während der Heizperiode kann man schimmelgefährdete Stellen auch mit einer Thermografie aufspüren. Dabei werden mit einer Wärmebildkamera die Wärmebrücken und damit die Schwachstellen in der Gebäudehülle sichtbar gemacht.

Die meisten Wärmebrücken lassen sich durch eine Außendämmung, z.B. eine Fassadendämmung oder Dachdämmung, beseitigen. Das vermindert die Wärme- und Energieverluste und das Schimmelrisiko sinkt.

(Mitteilung vom 06.02.2023)

CO₂-Kosten werden ab 2023 zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt

Der Bundestag hat die Kostenaufteilung des CO₂-Preises beschlossen. Bei Wohngebäuden mit besonders hohem Treibhausgas-Ausstoß pro Quadratmeter übernimmt der Vermietende ab dem nächsten Jahr bis zu 95% der Bepreisung.

Wer mit Öl und Gas heizt, muss dafür seit 2021 in Deutschland einen CO₂-Preis zahlen. Durch ihn sollen die wahren Kosten des Kohlenstoffdioxidaustoßes abgebildet werden, insbesondere die massiven Kosten, die durch die globale Erhitzung anfallen. Eine ausreichend hohe CO₂-Bepreisung gilt als eines der wichtigsten Instrumente, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, denn sie schafft finanzielle Anreize für klimaschonendes Verhalten. Damit sich diese Lenkwirkung entfaltet, müssen Verbraucher:innen auch die Möglichkeit haben, ihre CO₂-Bilanz zu verringern. Das war bisher bei Mieter:innen nur begrenzt gegeben. Sie können zwar effizient heizen, doch sie haben keinen Einfluss auf die Art der Energieerzeugung und die energetische Qualität des Gebäudes.

Um Vermieter:innen zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes zu motivieren, wird der CO₂-Preis ab dem 01.01.2023 zwischen beiden Parteien in einem 10-Stufenmodell aufgeteilt. Ist das Gebäude auf einem niedrigen energetischen Sanierungsstand, müssen Vermieter:innen bis zu 95% der CO₂-Kosten tragen. Wird hingegen ein Wohngebäude mit einem sehr niedrigen Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr vermietet (< 12 kg CO₂/m²/a), tragen die Mieter:innen den CO₂-Preis auch zukünftig alleine. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Heizkostenabrechnung. Ein Berechnungstool soll innerhalb des nächsten Jahres bereitgestellt werden.

Hausbesitzer:innen, die ihr Haus energetisch sanieren möchten, können sich in einer telefonischen Erstberatung kostenfrei und unabhängig bei der Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erste Informationen einholen. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07141/688 93-0.

(Mitteilung vom 18.11.2022)

Hohe Energiepreise – der Stromspar-Check hilft Menschen mit geringem Einkommen Kosten zu senken

Die Energiepreise steigen auch in diesem Jahr weiter rasant an. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Verbrauchspreise im Januar um 4,9 % im Vergleich zum Vormonat. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen bedeutet das eine enorme finanzielle Belastung, die häufig in Stromsperren endet. Das Projekt „Stromspar-Check Aktiv“ setzt genau hier an, um der Energiearmut vorzubeugen.

Bereits seit 2020 wird das bundesweite Projekt vom Dachverband der Energieagenturen (eaD) und dem Caritasverband auch im Landkreis Ludwigsburg umgesetzt. Das Team der Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) berät Haushalte individuell zu allen Themen rund ums Energiesparen. Nachdem das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg das Projekt die ersten zwei Jahre gefördert hat, ist nun durch Mittel der nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung auch zukünftig gesichert.

Die geschulten Stromsparhelfer der LEA kommen zu den Menschen nach Hause und beraten Haushalte mit geringem Einkommen vor Ort. Diese Beratung ist eine nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe: Bei einem ersten Besuch werden sämtliche Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. Zusammen mit einer Analyse des Nutzungsverhaltens wird aus diesen Angaben eine individuelle Auswertung erstellt und die entsprechenden Einsparpotenziale berechnet.

In einem zweiten Besuch erhält der Haushalt praktische Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch Verhaltensveränderungen, beispielsweise beim Heizen und Lüften, Kochen oder Waschen. Außerdem werden sinnvolle Energie- und Wassersparartikel im Wert von bis zu 70 Euro kostenfrei ausgehändigt. So können Haushalte durchschnittlich bis zu 150 € jährlich an Energie- und Wasserkosten sparen.

Beziehen Sie Sozialleistungen und interessieren Sie sich für den Stromspar-Check? Kostenfreie Termine für die Beratung können unter Telefonnummer: 07141 / 68893 -024 vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.lea-lb.de/ssc

(Mitteilung vom 04.02.2022)

Nahwärmenetze: klimafreundlich und kostengünstig heizen

Wärmenetze können ganze Stadtteile effizient mit Wärme versorgen. Je mehr erneuerbare Energiequellen in ein Netz einspeisen, desto klimafreundlicher sind sie.

Nahwärmenetze leiten Wärme aus einer oder mehreren zentralen Heizanlagen über gut gedämmte Erdleitungen zu den Übergabestationen in Wohnhäusern oder Gewerbebauten. Mit Solarthermieanlagen steht eine erneuerbare Energiequelle zur Erzeugung der benötigten Wärme zur Verfügung. Im Winter kann ein so betriebenes Wärmenetz zum Beispiel durch ein Blockheizkraftwerk unterstützt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Abwärme aus Industrie und Gewerbe. So können verschiedene Wärmeerzeuger in einem Wärmenetz sinnvoll miteinander kombiniert werden. Diese sind dadurch meist besonders effizient, wirtschaftlich und umweltfreundlich.

Besonders geeignet sind Nahwärmenetze bei dichter Bebauung. So können auf kurzen Distanzen mit geringem Wärmeverlust viele Abnehmer versorgt werden. Die Versorgung mit Nahwärme hat neben der Klimafreundlichkeit weitere Vorteile für Hausbesitzer. Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit verbundenen steigenden Preisen wird verringert. Und es fallen weniger Kosten für die Heizungstechnik an. So kann auf Schornstein, Gasanschluss oder ein Brennstofflager wie ein Öltank verzichtet werden. Stattdessen wird eine Wärmeübergabestation samt Wärmemengenzähler benötigt und bei Bedarf ein Wärmespeicher.

Neue Hausanschlüsse an bestehende Wärmenetze, in die mindestens 25% erneuerbare Wärme eingespeist wird, erhalten seit diesem Jahr attraktive Förderungen von 30 bis maximal 50 Prozent. Steht ein Heizungstausch oder die Auswahl einer Heizung für einen Neubau an, sollten sich Hauseigentümer:innen deshalb rechtzeitig informieren, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist.

Für alle Fragen rund um Erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und Klimaschutz steht Ihnen die LEA auch telefonisch unter 07141/688 93-0 zur Verfügung.

(Mitteilung vom 01.10.2021)