Ist Ihr Hund angemeldet?
Stichprobenkontrollen der Anmeldung zur Hundesteuer – Die Stadt bietet Übergangsfrist für Nachmeldungen an
Alle Steinheimer Hundehalter:innen sind gem. der städtischen Hundesteuersatzung dazu verpflichtet, jeden Hund, spätestens einen Monat nach Beginn der Hundehaltung oder wenn der Hund das besteuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, bei der Stadt anzumelden. Interessierte finden die Hundesteuersatzung im Internet auf der Gemeindehomepage im Bereich „Rathaus & Politik“ unter dem Reiter „Steuern und Gebühren“.
Es ist aufgrund aktueller Erkenntnisse davon auszugehen, dass nicht alle Hundehalter:innen dieser Pflicht nachgekommen sind.
Der städtische Gemeindevollzugsdienst wird daher künftig im Rahmen seines Streifendienstes verstärkt Steuermarken kontrollieren. Hundehalter:innen sind dazu verpflichtet, den städtischen Bediensteten auf Verlangen die Hundesteuermarke vorzuzeigen.
Eine nicht getätigte Anmeldung der Hundehaltung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die der § 8 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg eine Geldbuße bis zu 10.000€ vorsieht. Die Stadtverwaltung prüft hier im Einzelfall die gegebenen Umstände. Das Bußgeld bemisst sich neben den Grundsätzen der Angemessenheit unter anderem daran, wie lange der Hund bereits ohne offizielle Anmeldung gehalten wird.
Die Stadt Steinheim ermöglicht allen Hundehalter:innen, welche dies bisher versäumt haben, innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 29. September 2023, ihre Hundehaltung offiziell mit Angabe des Startdatums der Hundehaltung in der Vergangenheit anzumelden. In diesem Fall sieht die Stadt bis zum 29. September davon ab, eine Geldbuße festzusetzen und erhebt lediglich die entgangenen Steuereinnahmen für den Zeitraum der Hundehaltung.
Die Stadt bittet hierbei um wahrheitsgemäße Angaben. Nachweisbare Falschangaben führen zur Nichtigkeit der Vereinbarung der Übergangsfrist und zur Verhängung einer Geldbuße.
Das Formular zur Hundesteueranmeldung (PDF-Datei) können Sie hier direkt ausdrucken und ausfüllen. Am besten sofort erledigen, falls noch nicht geschehen.